Der Wiedereinstiegs-Lehrgang dauert 12 Wochen und findet ganztägig
von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
und Freitag von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr statt.
Der nächste Lehrgang beginnt am 16.04.2012!
Ziel dieser Maßnahme ist es, die bereits erworbenen Fachkenntnisse aufzufrischen und zu erweitern, um die Wiedereingliederung in den Friseurberuf zu ermöglichen.
Zugangsvoraussetzungen:
- Abgabe einer Berwerbung beim Träger
- Beratungsgespräch beim Träger
- bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk mit einer längeren Berufsauszeit
Lehrgangsinhalte u.a.:
- Basis- und Kreativhaarschnitte (Damen und Herren)
- Coloration und Strähnentechnik
- Dauerwellen- und Einlegetechniken
- Hygiene-, Desinfektionsvorschriften, TRGS 530
- Vorbereitung auf und Durchführung von theoretischen und praktischen Tests
Die Lehrgangsgebühren betragen z.Z. (2.522,-- Euro inkl. Materialkosten). Sie werden in den meisten Fällen vom Arbeitsamt getragen und sind bei Beginn des Kurses fällig.
Die Landesfachschule des Friseurhandwerks F.a.M. ist eine nach der AZWV zertifizierte Einrichtung der Weiterbildung und daher empfehlen wir Ihnen sich mit dem zuständigen Arbeitsamt hinsichtlich eventueller Förderungen in Verbindung zu setzen.





