Teilnahmevoraussetzung :
Für die Zulassung zur Meisterprüfung fordert die Handwerksordnung nur noch die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk.
Andere Handwerke, die die Meisterprüfung
im Friseurhandwerk ablegen möchten,
müssen den Nachweis über eine
Tätigkeit von mindestens 2 Jahren,
im Friseurhandwerk erbringen.
Diese vorgeschriebene Tätigkeit muss
vor Beginn des Lehrgangs erfüllt
sein.
In Sonderfällen entscheidet auf
Antrag der Prüfungsausschuß.
Seminargebühr: 2.425,-- (Lehrgangsgebühren) + 620,-- (Prüfungsgebühren)
Termin: Januar 2009
Ort: Landesfachschule des Friseurhandwerks
Schönstraße 21
60327 Frankfurt am Main
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