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Nutzen Sie Meister-BaföG

Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung erhalten vom Staat einen Unterhaltsbeitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs und einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen wird ein Maßnahmebeitrag gewährt.

Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen.


Welchen Umfang hat die Förderung?

Leistungen:

- Bei Teil- und Vollzeitmaßnahmen können Sie einen Maßnahmebeitrag bis maximal 10.226 € zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

- 30,5 % der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) werden als Zuschuss gewährt, müssen also nicht mehr zurückgezahlt werden.

- Bis zu 1.534 € erhält der Meisterprüfling als Darlehen für die bei der Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeiten entstehenden Kosten.

- Der Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende beträgt monatlich bis zu 113 €.

- Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten, der teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.


Darlehensbedingungen:

- Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für das Darlehen wurde von bisher maximal 4 Jahren ab Maßnahmebeginn auf maximal 6 Jahre verlängert.

-  Nach bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen

- Nach bestandener Meisterprüfung werden dem Existenzgründer 33% bzw. 66 % des Darlehens erlassen, wenn

  • er sich innerhalb von 3 Jahren (bisher 2 Jahren) selbständig macht und
  • innerhalb von 3 Jahren (bisher 1 Jahr) nach der Existenzgründung die jeweiligen Beschäftigungsvoraus- setzungen laut AFBG erfüllt.


Beantragung:

Die Beantragung und Bewilligung von AFBG-Leistungen wird wesentlich vereinfacht. Zuständige Behörden sind i. d. R. die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Antragstellers.


In Hessen wird das Meister-BaföG bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken beantragt.

Zuständigkeitsbereiche:

StudentenwerkFrankfurt
Fr. Wernze   (A-Ha)
Tel.: 069/798-28158

Fr. Fraundorf (Hb-P)     
Tel.: 069/798-23014  

Fr. Wernze   (Q-Z)
Tel.: 069/798-28158

Stadt Frankfurt am Main
Stadt Wiesbaden
Kreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis





Studentenwerk Darmstadt
Hr. Renner (A-Hej)
Tel.: 06151/16-6871

Fr. Bauer (Hek-Pa)
Tel.: 06151/16-3847

Fr. Weber (Pb-Z)

Tel.: 06151/16-3846

Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach am Main
Kreis Bergstraße
Kreis Darmstadt-Dieburg
Kreis Offenbach bzw. Odenwaldkreis





Studentenwerk Marburg
Hr. Schlitt (A-K)
Tel.: 06421/296-310

Hr. Lemke (L-Z)
Tel.: 06421/296-311


Hochtaunuskreis
Lahn-Dill-Kreis
Kreis Limburg-Weilburg
Kreis Marburg-Biedenkopf



Studentenwerk Gießen
Fr. Kraft (A-J)
Tel.: 0641/40008433

Hr. Rücker (K-Z)
Tel.: 0641/40008452

Kreis Fulda
Kreis Gießen
Main-Kinzig-Kreis
Vogelsbergkreis
Wetteraukreis


Studentenwerk Kassel
Fr. Beinhoff (A-K)
0561/804-2554 

Fr. Alter (L-Z)
0561/804-2568

Stadt Kassel
Kreis Hersfeld-Rotenburg
Kreis Kassel
Kreis Waldeck-Frankenberg
Schwalm-Eder-Kreis
Werra-Meißner-Kreis



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