Nutzen Sie Meister-BaföG
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung erhalten vom Staat einen Unterhaltsbeitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs und einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen wird ein Maßnahmebeitrag gewährt.
Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen.
Welchen Umfang hat die
Förderung?
Leistungen:
- Bei Teil- und Vollzeitmaßnahmen können Sie einen Maßnahmebeitrag bis maximal 10.226 € zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.
- 30,5 % der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) werden als Zuschuss gewährt, müssen also nicht mehr zurückgezahlt werden.
- Bis zu 1.534 € erhält der Meisterprüfling als Darlehen für die bei der Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeiten entstehenden Kosten.
- Der Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende beträgt monatlich bis zu 113 €.
- Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten, der teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.
Darlehensbedingungen:
- Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für das Darlehen wurde von bisher maximal 4 Jahren ab Maßnahmebeginn auf maximal 6 Jahre verlängert.
- Nach bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
- Nach bestandener Meisterprüfung werden dem Existenzgründer 33% bzw. 66 % des Darlehens erlassen, wenn
- er sich innerhalb von 3 Jahren (bisher 2 Jahren) selbständig macht und
- innerhalb von 3 Jahren (bisher 1 Jahr) nach der Existenzgründung die jeweiligen Beschäftigungsvoraus- setzungen laut AFBG erfüllt.
Beantragung:
Die Beantragung und Bewilligung
von AFBG-Leistungen wird wesentlich vereinfacht.
Zuständige Behörden sind i. d. R. die
kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung
am ständigen Wohnsitz des Antragstellers.
In Hessen wird das Meister-BaföG bei den Ämtern
für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken beantragt.
Zuständigkeitsbereiche:
| StudentenwerkFrankfurt Fr. Wernze (A-Ha) Tel.: 069/798-28158 Fr. Fraundorf (Hb-P) Tel.: 069/798-23014 Fr. Wernze (Q-Z) Tel.: 069/798-28158 |
Stadt Frankfurt am Main Stadt Wiesbaden Kreis Groß-Gerau Main-Taunus-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis |
| Studentenwerk Darmstadt Hr. Renner (A-Hej) Tel.: 06151/16-6871 Fr. Bauer (Hek-Pa) Tel.: 06151/16-3847 Fr. Weber (Pb-Z) Tel.: 06151/16-3846 |
Stadt Darmstadt Stadt Offenbach am Main Kreis Bergstraße Kreis Darmstadt-Dieburg Kreis Offenbach bzw. Odenwaldkreis |
| Studentenwerk Marburg Hr. Schlitt (A-K) Tel.: 06421/296-310 Hr. Lemke (L-Z) Tel.: 06421/296-311 |
Hochtaunuskreis Lahn-Dill-Kreis Kreis Limburg-Weilburg Kreis Marburg-Biedenkopf |
| Studentenwerk Gießen Fr. Kraft (A-J) Tel.: 0641/40008433 Hr. Rücker (K-Z) Tel.: 0641/40008452 |
Kreis Fulda Kreis Gießen Main-Kinzig-Kreis Vogelsbergkreis Wetteraukreis |
| Studentenwerk Kassel Fr. Beinhoff (A-K) 0561/804-2554 Fr. Alter (L-Z) 0561/804-2568 |
Stadt Kassel Kreis Hersfeld-Rotenburg Kreis Kassel Kreis Waldeck-Frankenberg Schwalm-Eder-Kreis Werra-Meißner-Kreis |
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