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Nutzen Sie Meister-BaföG

Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung erhalten vom Staat einen Unterhaltsbeitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs und einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen wird ein Maßnahmebeitrag gewährt.

Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen.


Welchen Umfang hat die Förderung?

Leistungen:

- Bei Teil- und Vollzeitmaßnahmen können Sie einen Maßnahmebeitrag bis maximal 10.226 € zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

- 33 % der Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) werden als Zuschuss gewährt, müssen also nicht mehr zurückgezahlt werden.

- Bis zu 1.534 € erhält der Meisterprüfling als Darlehen für die bei der Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeiten entstehenden Kosten.

- Der Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende beträgt monatlich bis zu 121 €.

- Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten, der teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.


Darlehensbedingungen:

- Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für das Darlehen wurde von bisher maximal 4 Jahren ab Maßnahmebeginn auf maximal 6 Jahre verlängert.

- Nach bestandener Meisterprüfung werden dem Existenzgründer 75 % (bisher 50 %) des Darlehens erlassen, wenn

  • er sich innerhalb von 3 Jahren (bisher 2 Jahren) selbständig macht und
  • innerhalb von 3 Jahren (bisher 1 Jahr) nach der Existenzgründung zwei Beschäftigte einstellt.

Beantragung:
Die Beantragung und Bewilligung von AFBG-Leistungen wird wesentlich vereinfacht. Zuständige Behörden sind i. d. R. die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Antragstellers.


In Hessen wird das Meister-BaföG bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken beantragt.

Zuständigkeitsbereiche:

Studentenwerk Frankfurt Stadt Frankfurt am Main
Fr. Fraundorf (A-K) Stadt Wiesbaden
0 69-79 82 30 14 Kreis Groß-Gerau
Fr. Hartmann (L-Z) Main-Taunus-Kreis
0 69-79 82 32 89 Rheingau-Taunus-Kreis

Studentenwerk Darmstadt Stadt Darmstadt
0 61 51-16 68 75 Stadt Offenbach am Main
Fr. Scholz (A-K) Kreis Bergstraße
0 61 51-16 24 11 Kreis Darmstadt-Dieburg
Fr. Krimm (L-Z) Kreis Offenbach
Odenwaldkreis

Studentenwerk Marburg Hochtaunuskreis
0 64 21-2 96-2 15 Lahn-Dill-Kreis
H. Schlitt (A-Kr) Kreis Limburg-Weilburg
0 64 21-2 96-2 05 Kreis Marburg-Biedenkopf
H. Müller (Ks-Z)

Studentenwerk Gießen Kreis Fulda
06 41-40 00 84 52 Kreis Gießen
H. Rücker Main-Kinzig-Kreis
Vogelsbergkreis
Wetteraukreis

Studentenwerk Kassel Stadt Kassel, Kreis
05 61-8 04 25 54 Hersfeld-Rotenburg
Fr. Beinhoff (A-Sch) Kreis Kassel, Kreis
05 61-8 04 35 12 Waldeck-Frankenberg
H. Neumann (Se-Z) Schwalm-Eder-Kreis
Werra-Meißner-Kreis

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